Outdoor Sauerland
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Outdoor-Sauerland
Kräuterhagen 23
59929 Brilon
§1 Angebote von Outdoor-Sauerland * Kräuterhagen 23 * 59929 Brilon
• Schriftlich verfasste Angebote behalten für sechs Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das
Verfassungsdatum des Angebots.
§2 Stornierung von Veranstaltungen
• Schriftlich bestätigte Termine für Veranstaltungen, Unternehmensberatungen, Vorträge und
Coachings können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis drei
Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen,
andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen
kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Honorare oder
Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
• Anfallende Stornogebühren von Hotels oder anderen gebuchten Fremdleistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
• Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnen wir die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
• Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar.
• Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
§3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb
von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, sind wir berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p. a.
Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für
Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten
des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer und
belegten Reisekosten. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert,
gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
Der Auftraggeber verpflichtet sich 14Tage vor der Veranstaltung 30% der Auftragssumme
als Vorrauszahlung auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.
§4 Änderung des Leistungsumfangs
• Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms, ebenso wie der Einsatz der Trainer, können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag, noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
• Bei Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges durch höhere Gewalt, insbesondere durch die Wetterlage (oder bei Winterveranstaltung durch saisonale Wartezeiten an Liften) beeinflusste Änderungen, besteht kein Anspruch auf Durchführung. Outdoor-Sauerland bemüht sich unter diesen Umständen um ein Ausweichprogramm.
§5 Seminarannullierung
• Bei Ausfall des Trainings durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige
unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars.
Outdoor-Sauerland müht sich in diesem Fall bestmöglich Ersatz anzubieten.
Sollte Aufgrund von schlechtem Wetter (z.B. Regen bei einer Outdoorveranstaltung) der Kunde eine Veranstaltung abbrechen, besteht kein Anspruch auf Honorarminderung bzw. Abzug.
• Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
§6 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
• Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des
anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
• Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen.
• Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit
Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
§7 Urheberrechte
• Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen und elektronische Medien unterliegen dem
Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder
elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Outdoor-Sauerland behält sich das Recht vor, Foto- und Videoaufnahmen für Werbezwecke zu Verwenden.
§8 Mitwirkungspflicht
• Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen körperlicher Beeinträchtigungen durch die Trainingsteilnehmer.
§9 Haftung
• Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig
vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse
übernehmen wir keine Haftung.
• Outdoor-Sauerland haftet für Schäden, die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die von Outdoor-Sauerland Trainern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
• Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem
besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Trainings
gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.
• Bei Quad- / Buggy Veranstaltungen haften die Teilnehmer bei Haftpflichtschäden mit 1.000,00 Euro. Bei Teilkaskoschäden mit 2.000,00 Euro. Mietausfall der geliehenen Fahrzeuge max. 5 Tage.
• Die Teilnehmer werden von unseren Mitarbeitern über alle bestehenden Risiken aufgeklärt und somit erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Eine Versicherung der Teilnehmer kann auf Wunsch über den Auftragnehmer abgeschlossen werden.
• Outdoor-Sauerland übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender
Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.
§10 Gerichtsstand
• Gerichtsstand ist Arnsberg (Sauerland)
§11 Schlussbestimmungen
• Für unsere Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder
eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird
hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart
worden sind.
Brilon, April 2014
Outdoor Sauerland
Ein starker Partner in Sachen Outdoor, Outdoor erleben im Hochsauerland.
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